Unser Verhaltenskodex

Es ist unsere Aufgabe, den Schutz der Kinder in unseren Kitas und Gruppen sicherzustellen. Diese Aufgabe nehmen wir sehr ernst.

Wir haben die Verantwortung, dass alle Mitarbeiter:innen des KiB den Kindern respektvoll, professionell und grenzwahrend begegnen.

Darum haben wir gemeinsam einen Verhaltenskodex erarbeitet und veröffentlicht. Verantwortlich war eine Projektgruppe. Darin haben Mitarbeiter:innen aus verschiedenen Berufen, Positionen und Einrichtungen im KiB mitgearbeitet. Der Betriebsrat und die Vorständin haben ebenfalls mitgewirkt. Über eine Befragung konnten sich alle Mitarbeiter:innen beteiligen.

Der Verhaltenskodex beschreibt, was im KiB verboten ist und wie wir die Kinder vor Übergriffen und Gewalt schützen. Er ist Bestandteil des Arbeitsvertrages und muss von allen Mitarbeiter:innen im KiB eingehalten werden.

Unser Verhaltenskodex beschreibt in der Kurzform die geltenden Regeln. In der Langform werden einige Regeln erklärt und beispielhaft besondere Situationen angesprochen.

Wir haben den Verhaltenskodex auf unserer Internetseite veröffentlicht, damit alle Mitarbeiter:innen, Eltern, Sorgeberechtigten, Kinder und Kooperationspartner:innen ihn kennen. So steht der Verhaltenskodex jederzeit zum Nachlesen zur Verfügung.

Erhalten wir Kenntnis, dass jemand gegen unseren Verhaltenskodex verstößt, gehen wir dieser Information sofort nach. Wie dies geschieht, ist in unserem Träger-Kinderschutzkonzept geregelt.

Verhaltenkodex Kurzform

Verhaltenskodex Langform

KiB-Verhaltenskodex

Nähe und Distanz - Umgang mit Körperkontakt

  • Ich spreche die Kinder mit ihrem Namen an. Ich verwende keine Kosenamen
  • Ich nehme nicht aus eigenen Bedürfnissen Körperkontakt zu Kindern auf
  • Ich küsse Kinder nicht
  • In Situationen, die Körperkontakt erfordern, spreche ich die Kinder vorher an und begleite mein Handeln sprachlich
  • Ich wahre meine eigenen Grenzen im Körperkontakt mit Kindern und Erwachsenen

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Ich verpflichte mich, das eigene Bedürfnis nach Körperkontakt nicht auf der Arbeit auszuleben.

Dazu gehört, dass ich Kinder nicht aus eigener Lust heraus berühre, auf den Arm oder den Schoß nehme.

Wenn ein Kind weint oder sich verletzt hat und es Hilfe braucht, kann ich mich anbieten, es zu trösten. Möchte es sich von mir trösten lassen, warte ich die Reaktion und Aktion des Kindes ab und mache nichts ohne Ansprache.

Ich frage das Kind, wie es getröstet werden möchte. Möchte es auf den Schoß oder in den Arm genommen werden? Braucht es ein Pflaster oder ein Kühlpack/Eiswürfel?

Hierbei sind Situationen ausgenommen, die eine Gefahr für Leib und Leben darstellen und sofortiges Handeln erfordern.

Auch in Pflegesituationen, respektiere ich die Wünsche der Kinder. Möchte sich das Kind von mir wickeln/umziehen lassen oder lieber von einer:einem Kolleg:in. Ich lasse das Kind selbst wählen und ich respektiere die Entscheidung. Ich versuche nicht das Kind zu überreden, dass es sich doch von mir wickeln lässt. Diese Situation gestalte ich transparent und beziehe meine Kollegen:innen mit ein.

Gehört die Aufnahme von Körperkontakt in wiederkehrenden Situationen zu meiner pädagogischen Aufgabe, z.B. Hand auf die Schulter legen als vereinbartes Signal (Erhalt der Konzentration, Impulssteuerung, Aufmerksamkeit), verabrede ich dies vorher mit dem Kind. In der Situation bedarf es dann keiner verbalen Begleitung.

Wahrung der Intimsphäre

  • Ich animiere Kinder nicht zu Nacktheit und Körpererkundungen
  • Ich akzeptiere keinen sexualisierten Umgang miteinander
  • Ich mache mich bemerkbar, wenn ich Rückzugsorte von Kindern oder Sanitärbereiche betrete
  • Ich teile meinen Kolleg:innen mit, wo ich bin

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Doktorspiele und die Erkundung des eigenen Körpers gehören zur kindlichen Entwicklung. Die kindliche Sexualität ist ein ganzheitliches Erleben mit allen Sinnen, das besondere emotionale, soziale, kognitive und körperliche Komponenten hat.
Ich habe die Aufgabe, Kindern die Möglichkeit zu geben, ihre sexuelle Entwicklung uneingeschränkt und trotzdem geschützt auszuleben. Dabei setze ich aber Regeln. Diese werden fortlaufend mit den Kindern und dem Team erarbeitet und besprochen. Ich animiere Kinder nicht, sich auszuziehen und ich wahre meine Grenzen sowie die des Kindes. Ich beteilige mich z.B. nicht an dem aktiven Erkunden des Körpers und achte auf die Privatsphäre der Kinder.

So stehe ich nicht als Beobachter:in bei Doktorspielen oder Toilettengängen daneben. Spielen die Kinder eine erlebte Situation beim Arzt nach und bitten mich mitzuspielen, gehe ich darauf ein, wenn sie z.B. einen Verband an Hand oder Fuß angelegt haben wollen. Ich berühre die Kinder aber nicht an den Genitalien, am Po oder an nackten Körperteilen. Solange es keine pflegerische Notwendigkeit gibt, oder ich das Kind vor Gefahren schützen muss (auf die Straße rennen) berühre und halte ich kein Kind fest. Jeglicher Körperkontakt erfolgt nur auf Initiative des Kindes wie z.B. beim Trösten.

Eine Ausnahme kann ein als Signal vereinbarter Körperkontakt sein, wie das Hand auf die Schulter legen in der Schulbegleitung, um ein Kind auf die Aufgabe zu fokussieren. Dieser Körperkontakt muss jedoch vorher mit dem Kind vereinbart und im Team besprochen sein.

Zu Beginn meiner Arbeit in der Einrichtung mache ich mich bemerkbar und begrüße alle die mir begegnen gleichermaßen. Ich grüße alle Erwachsenen und Kinder, die bereits in der Einrichtung sind oder im Laufe des Tages dazu kommen. Ich informiere mein Team darüber, wo ich hingehe (z.B. Toilette, Küche...) und mit wem. Wenn ich das Haus verlasse, verabschiede ich mich.

Bevorzugung und Befangenheit

  • Ich verpflichte Kinder nicht, ein Geheimnis zu bewahren
  • Ich mache Kindern keine Geschenke
  • Ich mache private Kontakte zu Eltern und Kindern im Team offen
  • Ich bevorzuge und benachteilige kein Kind

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Sexuelle Gewalt, Machtmissbrauch oder übergriffiges Verhalten von Erwachsenen gegen Kinder wird oft über einen längeren Zeitraum vorbereitet.

Dabei baut der:die Täter:in eine besondere Nähe und Vertrautheit zu einzelnen Kindern auf. Dieses besondere Verhältnis erleichtert das grenzverletzende und gewalttätige Verhalten. Außerdem wird die enge Beziehung genutzt, um die betroffenen Kinder und eventuelle Zeug:innen zur Verschwiegenheit zu verpflichten.

Dies kann auch geschehen, indem der:die Täter:in eine freundschaftliche oder in besonderer Weise unterstützende Beziehung zu den Eltern und Sorgeberechtigten oder zu Kolleg:innen aufbaut. In diesem Fall erleichtert die Vertrauensbeziehung den Zugriff auf das Kind oder die Kinder und vermindert das Risiko kritischer Nachfragen oder einer Anzeige.

Diesen so genannten „Grooming-Prozess“ wollen wir im KiB verhindern oder frühzeitig unterbinden. Darum haben wir das Träger-Kinderschutzkonzept und den Verhaltenskodex geschrieben.

Beobachte ich, dass ich selbst oder Kolleg:innen Lieblingskinder haben, spreche ich dies im Team an und wir erarbeiten gemeinsam einen Umgang, der die Bevorzugung einzelner Kinder verhindert. Dabei hilft uns das Träger-Kinderschutzkonzept.

Es ist für mich selbstverständlich, dass ich den Kindern keine privaten Geschenke mache. Dies kann ebenfalls Teil des „Grooming Prozesses“ sein. Falls ich im Einzelfall von zu Hause etwas zur Arbeit mitbringe (Äpfel aus dem eigenen Garten, Kuchen zur Verabschiedung, Material für ein Projektthema, usw.) spreche ich dies im Team ab und wir achten darauf, dass nicht einzelne Kinder bevorzugt oder benachteiligt werden.

Ich biete für Kinder und Familien meiner Einrichtung keine Betreuungsaufgaben (z.B. „Babysitting“), Unterstützung (z.B. Hausaufgabenhilfe, Übersetzung) und Gefälligkeiten (z.B. Kinder im eigenen Auto mitnehmen) außerhalb meiner Arbeitszeit an.

Kinder und Familien, die auch einen privaten Kontakt zu Erwachsenen aus der Kita haben, sind im Gruppenalltag oft verunsichert und befangen. Gleiches gilt für die betroffenen Fachkräfte. Das wollen wir vermeiden.

Es kann jedoch passieren, dass private Beziehungen zu Kindern, Eltern und Kolleg:innen bestehen oder entstehen, ohne dass ich diese unter Nutzung meiner beruflichen Kontakte gezielt aufgebaut habe.

Manchmal engagieren sich Fachkräfte und Auszubildende als Trainer:innen, Gruppenleiter:innen von Freizeit- oder Hausaufgabengruppen, haben einen weiteren Beruf oder ein Hobby, bei dem sie privat mit Kindern, Eltern oder Kolleg:innen in Kontakt kommen. Es kann auch sein, dass es verwandtschaftliche Beziehungen zu Kindern oder in die Elternschaft gibt oder dass Kolleg:innen verwandt oder befreundet sind. Das ist in Ordnung.

In jedem Fall informiere ich meine:n Vorgesetzte:n darüber. Nach Rücksprache mache ich dann die besonderen Beziehungen im Team und ggf. gegenüber der Elternschaft offen. Um mit Befangenheitssituation professionell umzugehen beachte ich die BV Befangenheit des KiB.

Brauchen einzelne Kinder in der pädagogischen Arbeit Ausnahmen von bestehenden Gruppenregeln oder ein hohes und besonders verlässliches Maß an Nähe (z.B. Sicherheit geben für Kinder in der Eingewöhnung oder in belastenden Familien- oder Entwicklungsphasen, Entwickeln von tragfähigen Ritualen in Krisensituationen) legen wir dies im Team fest. Dabei bestimmen wir auch für welchen Zeitraum ggf. ein:e Kolleg:in ein Kind besonders eng begleitet.

Ich stelle sicher, dass auch Situationen im Einzelkontakt oder mit Kleingruppen so transparent gestaltet werden, dass es nicht zum unbeobachteten Rückzug kommen kann.

Macht und Machtmissbrauch

  • Ich schreie Kinder nicht an
  • Ich stelle niemanden bloß

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Macht ist in pädagogischen Settings allgegenwärtig und spielt im pädagogischen Alltag immer eine Rolle. Macht ist struktureller Bestandteil menschlicher Beziehungen und entsteht aufgrund von Abhängigkeit.

Ich habe als Erwachsene:r immer Macht über Kinder. Dies wird als Adultismus bezeichnet.

Keine pädagogische Kraft kommt um machtvolles Verhalten herum. Kinder sind aufgrund ihrer Bedürftigkeit darauf angewiesen, dass ich als Erwachsene:r bisweilen meine Macht einsetze. Die Macht von uns Erwachsenen hinzunehmen, bedeutet für Kinder in erster Linie, die Befriedigung ihrer grundlegenden Bedürfnisse zu sichern. Meine Macht bietet die Chance, Kindern anregende Lebensbedingungen und gute Bindungen zu ermöglichen.

Erwachsene gehen selbstverständlich davon aus, dass sie kompetenter und klüger sind als Kinder. Sie sind stärker, wissen mehr, haben mehr Lebenserfahrung, verfügen über mehr Ressourcen, sind sprachgewandter und fällen auf dieser Basis Entscheidungen, die Kinder indirekt oder direkt betreffen. Oft haben Kinder kein Mitsprache- oder Mitentscheidungsrecht.

Es ist wichtig, dass ich wahrnehme, welche Bedeutung meine Macht im pädagogischen Alltag hat. Ich muss die Verteilung der Macht zwischen mir und den Kindern reflektiert gestalten. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Macht durch mich ist erforderlich, denn meine Macht ermöglicht mir, jemanden vor anderen zu blamieren und bloßzustellen. Dies kann bewusst oder unbewusst passieren. Andere können sich durch mein Verhalten bloßgestellt fühlen, auch wenn ich aus meiner Sicht nicht bloßgestellt habe bzw. nicht beabsichtigt habe, mein Gegenüber bloßzustellen.

Es ist daher erforderlich, mir im Vorfeld Gedanken darüber zu machen, wie ich mein Verhalten so gestalte, dass ich niemanden bloßstelle.

Konsequenz und Umgang mit Zwang

  • Ich zwinge kein Kind, solange Gesundheit und Leben nicht gefährdet sind
  • Ich verhalte mich konsequent, aber ich bestrafe nicht

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Es erscheint selbstverständlich, dass ich Kinder nicht gegen ihren Willen zwinge.

Dennoch übe ich Zwang aus, also eine Durchsetzung meines Willens gegen die Einwilligung der Kinder. Es kann Situationen geben, in denen ich abwägen muss, ob das Selbstbestimmungsrecht der Kinder höher bewertet werden muss oder ich z.B. eine Gefahr abwehren oder 1. Hilfe leisten muss.

Dabei handle ich auch gegen den Willen der Kinder und überschreite ihre Grenzen. Ist die Gefahr vorbei, begründe ich mein Verhalten und entschuldige mich für die Grenzverletzung.

Der angewendete Zwang in einer bestimmten Situation muss dem pädagogischen Diskurs im Team und mit den Eltern standhalten sowie mein Verhalten begründen und legitimieren.

Manchmal betreffen Situationen die Gesundheit und Sicherheit der Kinder persönlich. Manchmal geht es um den Schutz anderer Kinder aus der Gruppe und manchmal um die Situation von Familien.

Es gibt Situationen, in denen ich in Konflikte mit Kindern oder Eltern gerate. Die Eltern möchten, dass ihr Kind in der Kita schläft oder nicht schläft. Kinder möchten nach draußen gehen, aber sich nicht dem Wetter entsprechend anziehen (lassen). Kinder wollen keine frische Windel, obwohl dies aus unserer Sicht dringend erforderlich wäre. Kinder wollen den ganzen Tag nichts essen oder trinken. Kinder wollen nur den Nachtisch und sonst nichts, usw.

Als Erwachsene:r habe ich immer eine mächtigere Position als die Kinder. In einem Machtkampf würde ich jeden Konflikt durch Zwang gewinnen. Darum ist es wichtig, dass ich in Konflikten die Kinder als Persönlichkeiten respektieren und ihre Perspektive verstehen will. Ich rede Kindern ihre Sichtweisen, Gefühle und Bedürfnisse nicht aus.

Kein Kind muss in den Kindertageseinrichtungen des KiB beim Essen probieren oder muss abwarten bis alle fertig gegessen haben. Ein Zwang zum Essen oder Trinken ist nur gerechtfertigt, wenn dies medizinisch erforderlich ist (z.B. Sondenernährung, Diabetes) oder die Gefahr der Dehydrierung besteht.

Eine Windel muss gegen den Willen des Kindes nicht gewechselt werden, weil Wickelzeiten sind oder es für die Umgebung angenehmer ist, sondern wenn das Kind Infektionen, Wunden oder Hauterkrankungen im Windelbereich hat, leicht wund wird oder eine Infektionsgefahr für die Gruppe besteht.

Das Schlafen richtet sich nach dem Bedürfnis des Kindes. Entstehen Konflikte im Zusammenhang mit dem Schlafen, besprechen wir diese im Team, führen ein Gespräch mit den Eltern und suchen gemeinsam eine Lösung. Eventuell lassen wir uns beraten. Ich halte Kinder nicht gegen ihren Willen auf der Matratze fest oder zwinge sie wach im Schlafraum zu bleiben.

Einigen Kindern ist das Tragen wetterangemessener Kleidung unangenehm oder sie wollen die Ersten auf dem Außengelände sein. Manchmal haben auch die Kinder und die Erwachsenen ein unterschiedliches Temperaturempfinden oder die Kinder möchten nur Kleidung tragen, die sie allein an- und ausziehen können. Auch das Eincremen mit Sonnencreme oder das Tragen einer Kopfbedeckung mögen einige Kinder nicht.

Ich darf keine Unterkühlung und keinen Sonnenbrand oder Sonnenstich riskieren, aber es spricht nichts dagegen, dass Kinder ihre Handschuhe oder Mütze erst holen, wenn ihnen nach eigenem Empfinden zu kalt wird.

Hilfreich ist die Vorbildfunktion der Mitarbeiter:innen.

Verweigert ein Kind z.B. das Eincremen und das Tragen einer Kopfbedeckung zum Schutz vor der Sonne, wäre es konsequent, dass es im Gruppenraum spielen muss, bis es sich anders entscheidet. „Wer nicht eingecremt ist, muss beim Mittag neben der Erzieherin sitzen und darf keinen Tischspruch aussuchen“ wäre eine unangemessene Strafmaßnahme, die in keinem Zusammenhang mit dem Verhalten des Kindes steht.

Als Erwachsene:r ist es meine Aufgabe Sicherheit zu geben und konsequent zu sein. Die Kinder sollen mein Verhalten weder als willkürlich noch als Strafe empfinden.

Regeln sollen Kinder schützen und das soziale Zusammenleben in der Gruppe ermöglichen. Ich bin mir meiner Vorbildfunktion bewusst und halte mich an die Regeln, die wir in der Einrichtung miteinander ausgehandelt haben.

So weit es geht, sollen die Regeln gemeinsam mit den Kindern festgelegt werden. Zumindest müssen sie den Kindern in ihrer Bedeutung erklärt werden. Halten Kinder sich nicht an die Regeln, hat dies Folgen, die in einem klaren Zusammenhang mit dem Schutzauftrag der Regel steht. Wenn ich z.B. meine Schuhe nicht anziehen will, darf ich die Tretfahrzeuge nicht benutzen. Denn barfuß kann ich mich klemmen und verletzen, wenn ich von den Pedalen abrutsche. So lange ich bei meiner Entscheidung bleibe, kann ich im Sand spielen und schaukeln. Wenn ich Trettraktor fahren will, muss ich meine Entscheidung ändern und meine Schuhe anziehen.

Ich gebe den Kindern die Möglichkeit ihre Entscheidung zu ändern. Sie lernen, dass ihr Verhalten verlässliche Folgen hat, aber sie nicht bestraft werden und dass sie ihre Entscheidung ändern können. Diese Änderung der Entscheidung kommentiere ich nicht und sie hat keine nachteiligen Folgen für das betroffene Kind.

Konsequenzen zielen immer auf das Verhalten der Kinder und nie auf ihre Persönlichkeit.

Keine Nutzung privater Handys

  • Ich mache keine Aufnahmen mit meinem privaten Handy in der Arbeitszeit
  • Ich verwende keine Aufnahmen von meinem privaten Handy in der Arbeitszeit

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Dokumentation und Portfolioarbeit sind berufliche Aufgaben der pädagogischen Arbeit. Da erscheint es einfach, eine Situation mal eben mit dem eigenen Handy zu fotografieren. Oft wäre die Situation auch schon vorbei, bevor ich die Kamera oder das Tablet der Kita geholt hätte.

Dennoch nutze ich im KiB mein privates Handy nicht, weder zum Fotografieren, noch zum Filmen oder für Tonaufnahmen. Und auch nicht, um den Kindern über mein privates Handy etwas zu zeigen.

Es ist wichtig, dass Aufnahmen aus dem beruflichen Alltag ausschließlich sicher auf dem KiB-Server gespeichert sind und nicht über Privathandys verbreitet werden können. Das gibt den Mitarbeiter:innen die Sicherheit, dass sie kein Ton- und Bildmaterial aus beruflichen Zusammenhängen auf ihrem privaten Handy haben. Damit können Aufnahmen weder über private Handys im Netz verschickt werden, noch können die Mitarbeiter:innen in den Verdacht geraten, dass sie das Material privat nutzen.

Manchmal gibt es in den Gruppen Situationen, in denen Kinder Fragen an die Erwachsenen stellen, oder es sich scheinbar anbietet eine Erzählung mit Bildern oder Infos aus dem Internet anschaulicher zu machen. Bilder von Handys oder unreflektierte Internetaufrufe können für die Kinder verstörend sein.

Das Handy-Bild, z.B. vom eigenen Hund oder vom Wochenende, gehört ebenfalls nicht in die Kitas und Gruppen.

Über das gemeinsame Betrachten von Handyaufnahmen entsteht Vertrautheit zu einzelnen Kindern und es ergeben sich private Anknüpfungspunkte für einen Beziehungsaufbau.

Dies alles kann Teil eines Prozesses sein, in dem Erwachsene übergriffiges Verhalten gegenüber Kindern vorbereiten (Grooming-Prozess). Im KiB geben wir weder diese Möglichkeit, noch möchten wir, dass unsere Mitarbeiter:innen ungerechtfertigt in Verdacht geraten.

Verbot von Suchtmitteln

  • Ich halte mich an das Alkohol- und Suchtmittelverbot der Betriebsvereinbarung Sucht

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Ich halte mich an die Betriebsvereinbarung Suchtmittel am Arbeitsplatz.

Suchmittel setzen die Hemmschwelle für übergriffiges Verhalten herab und vermindern die Aufmerksamkeit und Wahrnehmungsfähigkeit. Die Impulskontrolle ist eingeschränkt.

Das bedeutet für mich, dass ich keine Suchtmittel mit an den Arbeitsplatz nehme. Zigaretten schließe ich bei Arbeitsbeginn in mein Fach ein. Mir ist bekannt, dass der Konsum, Verkauf oder die Verteilung jeglicher Suchtmittel am Arbeitsplatz und auf Dienstfahrten ausnahmslos untersagt ist. Ich komme nicht unter Suchtmitteleinfluss oder mit Restalkohol zur Arbeit.
Sollte ich mich nicht daran halten, werde ich ohne Entgelt nach Hause geschickt und mein:e Vorgesetzte:r wird informiert. Es kann mir eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung drohen.

Der Einfluss von Nikotin ist ausgenommen.