Kinderschutzkonzepte der KiB-Kitas
Alle Mitarbeiter:innen des KiB halten sich an den KiB-Verhaltenskodex und für alle gilt das Kinderschutzkonzept des KiB als Träger.
Darüber hinaus haben alle Kitas ein eigenes Kinderschutzkonzept für die jeweilige Einrichtung erstellt. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet.
Aber auch ohne diese Pflicht ist uns wichtig, dass die Teams unserer Gruppen sich mit dem Kinderschutz auseinandersetzen. Es ist ihre Verantwortung unsere Kitas zu sicheren Orten für Kinder zu machen. Das geht nur, wenn man gemeinsam darüber nachdenkt, wie dies gelingen kann und wie man mögliche Gefahren erkennt und ihnen begegnet. Darum wurden die Konzepte von den Teams und Leitungen der jeweiligen Kitas geschrieben. Sie konnten sich Unterstützung bei den Fachbereichsleiter:innen des KiB holen.
Vorwort zu den Kinderschutzkonzepten der KiB - Kitas
Die Kinderschutzkonzepte in den Einrichtungen des KiB basieren auf drei Säulen: Partizipation, Beschwerdemanagement und kindliche Sexualität. Besonders die dritte Säule führt bei Eltern oft zu Unsicherheiten und Ängsten. Kindliche Sexualität wird in der Öffentlichkeit und von der Presse unter dem Schlagwort „Sexualisierung in der Kita“ diskutiert.
Alle Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland sind gesetzlich verpflichtet, ein Gewaltschutzkonzept vorzulegen. Gewaltschutzkonzepte und die aktive Auseinandersetzung der Mitarbeitenden - besonders mit den drei genannten Säulen - führen zu einer erhöhten Sicherheit der Kinder und machen Übergriffe weniger wahrscheinlich. Wir distanzieren uns als Träger und als Einrichtungen von der Hypothese, dass diese Konzepte zu einer Sexualisierung in Kitas führen. Wir erklären ausdrücklich, dass unsere Konzepte nicht im Zusammenhang mit pädosexuellen Strömungen in der Pädagogik der 60er und 70er Jahre stehen. Zugleich ist es pädagogisch falsch, kindliche Neugier zu kriminalisieren. Wo kindliches Erkundungsverhalten verboten wird, die Kinder bei Fragen zur Sexualität sich selbst überlassen werden und auf pädagogische Begleitung und Kontrolle verzichtet wird, steigt das Risiko für Übergriffe.
Die Kinderschutzkonzepte des KiB mit ihren drei Säulen lassen sich nicht auf einzelne Aussagen oder Auszüge reduzieren. Die inhaltlichen Zusammenhänge stellen wir im Folgenden dar:
Partizipation ermöglicht Kindern, Erziehungsberechtigten und Mitarbeitenden, ihre Meinungen, Bedürfnisse und Interessen im pädagogischen Alltag einzubringen. Partizipation fördert dadurch Selbstwirksamkeit, demokratische Kompetenzen sowie ein Bewusstsein für eigene Rechte. Ein ernst gemeintes Beschwerdemanagement bietet verlässliche Strukturen, um Unzufriedenheit, Kritik oder Grenzverletzungen zu äußern und eine angemessene Reaktion einzufordern. Beide Konzepte stehen in einer wechselseitigen Beziehung: Partizipative Strukturen ermöglichen allen Beteiligten die Erfahrung, ihre Stimme zu nutzen, während funktionierende Beschwerdemöglichkeiten eine logische Konsequenz ernst gemeinter Partizipation sind. Für kindliche Sexualität gilt genau wie für Partizipation und Beschwerdemanagement, dass Kinder ernst genommen werden. Sie dürfen Fragen stellen und bekommen entwicklungsentsprechende Antworten. Sie lernen, dass sie über ihren Körper ebenso offen sprechen dürfen wie über andere Themen. In der fachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema „Kindliche Sexualität“ haben die pädagogischen Teams erarbeitet, welche Regeln in der Kita in Bezug auf körperliche Erkundungen für Kinder gelten. Zudem haben sie festgelegt, wie sie mit Fragen der Kinder in Bezug auf körperliche Vorgänge und Empfindungen umgehen. Erziehungsberechtigte können sich jederzeit mit Fragen und Unsicherheiten an die Fachkräfte wenden.
Durch die Erarbeitung der Kinderschutzkonzepte wird eine Haltung gegenüber Kindern entwickelt, die ihnen eine Stimme gibt. Die Kinder lernen, dass sie ernst genommen werden, wenn sie ihre Bedürfnisse und Grenzen benennen. Auf Basis der Kinderschutzkonzepte übernehmen die Fachkräfte die Verantwortung für die Sicherung des Kindeswohls. Eine vertrauensvolle Kommunikation zwischen Erziehungsberechtigten und Fachkräften ist dabei die Grundlage gelingenden Kinderschutzes.
Die Kinderschutzkonzepte:
Kinderkrippen
Kinderkrippe Müller vom Siel Straße
Kinderkrippe Leuchtenburger Straße
Kombikitas und Kindergärten
Horte und Schulkindgruppen