Im KiB kein Cannabis am Arbeitsplatz

Der KiB hat seine Betriebsvereinbarung "Suchtmittel am Arbeitsplatz" aktualisiert

Cannabis ist nun für den Eigenbedarf frei verkäuflich.

Ebenso wie Alkohol handelt es sich um ein Suchtmittel, das das Verhalten der Konsument:innen beeinflusst. Unter Alkohol- oder Cannabis-Einfluss achten die Fachkräfte nicht mehr aufmerksam auf die Kinder. Vielleicht werden sie auch risikobereit und/oder achten die Grenzen anderer nicht mehr. Unfälle und schwere Fehler werden unter Einfluss von Suchtmitteln wahrscheinlicher. In unseren Teams müssen sich die Mitarbeiter:innen aufeinander verlassen können.

Alkohol, Cannabis (THC) und andere Substanzen wirken lange. Darum verlangt unsere Betriebsvereinbarung nicht nur den Verzicht auf Suchtmittel bei der Arbeit, sondern will auch das Arbeiten mit Restalkohol oder Rest-THC verhindern. Die Mitarbeiter:innen müssen also auch in ihrer Freizeit verantwortlich mit Suchtmitteln umgehen.

Gleichzeitig ist uns bewusst, dass es sich bei einer Abhängigkeit von Suchtmitteln um eine Krankheit handelt. Daher verbietet unsere Betriebsvereinbarung "Suchtmittel am Arbeitsplatz" die Arbeit unter Suchtmitteleinfluss, unterstützt aber süchtige Mitarbeiter:innen die Sucht zu besiegen.

Anlässlich der Legalisierung von Cannabis haben wir unsere Betriebsvereinbarung "Suchtmittel am Arbeitsplatz" aktualisiert.

Betriebsvereinabrung Suchtmittel am Arbeitsplatz