Unsere Mitgliederversammlung

Der KiB ist in der Rechtsform des eingetragenen Vereins organisiert und als gemeinnützig anerkannt. Mitglieder im KiB sind vor allem Eltern der in KiB-Einrichtungen betreuten Kinder, aber auch andere Einzelpersonen und Vereine. Die Mitgliederversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium des Vereins. Sie findet einmal im Jahr statt und wählt alle zwei Jahre den Aufsichtsrat.

Die  Einladung zur Mitgliederversammlung erfolgt unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von mindestens vier Wochen durch Aushang in den Einrichtungen des KiB und durch Veröffentlichung auf unserer Internetseite.

Die Mitgliederversammlung nimmt den Tätigkeits- und Finanzbericht des Aufsichtsrats und Vorstands entgegen und entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten des Vereins, soweit nicht Aufsichtsrat oder Vorstand zuständig sind. So steht es in der Satzung. Unsere Mitglieder haben auf der Mitgliederversammlung die Möglichkeit, sich mit ihren Sichtweisen und Ideen einzubringen und die Zukunft des KiB und unserer Tageseinrichtungen maßgeblich mitzugestalten.

Die Mitgliederversammlung hat am 21.11.2023 einen neuen Aufsichtsrat gewählt.

Protokoll MV 2023

Öffentliche Präsentation Finanz- und Sachbericht